Allgemeine Geschäftsbedingungen
AXR Solution UG (haftungsbeschränkt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
Handelsregisternummer: HRB 27183 HL
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote der AXR Solution UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Jeß, Am Kanal 15b, 21514 Witzeeze (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich zwischen beiden Gruppen unterschieden wird.
§ 2 Leistungsbeschreibung
AXR Solution UG erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
▪ Drohnenvermessung und Flächenanalyse (2D-Orthofoto, 3D-Modelle, Volumenberechnungen)
▪ Thermografische Inspektionen (Dachflächen, Photovoltaikanlagen, Gebäude)
▪ Visuelle Inspektion und Bestandsdokumentation
▪ Tier- und Wildmonitoringflüge sowie Artenschutzmonitoring
▪ Brandschutzvorsorge-Checks und Dokumentation
▪ Luftbildaufnahmen für Gutachten, Dokumentation und Bauprojekte
(1) Art, Umfang und technische Spezifikationen der Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder dem Leistungsvertrag.
(2) AXR Solution UG ist berechtigt, qualifizierte Partnerunternehmen oder Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen; die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.
(3) Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen können je nach Vertragsinhalt als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) oder Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) einzustufen sein. Maßgeblich ist die vertragliche Vereinbarung im Einzelfall.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das schriftliche Angebot des Auftragnehmers schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Buchungssystem annimmt. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(3) Der Auftraggeber erklärt mit Vertragsschluss, dass er über alle erforderlichen Genehmigungen, Rechte und Befugnisse hinsichtlich der zu befliegenden Flächen oder Objekte verfügt.
(4) Bei Folgeaufträgen gelten diese AGB ohne erneute ausdrückliche Einbeziehung, sofern auf sie zuvor Bezug genommen wurde.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern im Angebot nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen.
(2) Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung. Mangels abweichender Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern) p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Anfahrtskosten sind im Angebot gesondert ausgewiesen. Innerhalb eines Radius von 25 km ab Witzeeze sind Anfahrten kostenfrei; darüber hinaus werden 0,42 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Aufträge ab einem Gesamtwert von 500 € netto eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes vor Leistungserbringung zu verlangen.
§ 5 Leistungsdurchführung und Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftragnehmer ist bemüht, vereinbarte Termine und Zeiten einzuhalten.
(2) Witterungsbedingte oder sicherheitsrelevante Einschränkungen (starke Winde, Niederschläge, Sichtbehinderungen, Gewitterlage, Luftraumsperrungen oder behördliche Auflagen) können zu Verschiebungen oder Absagen führen. In diesen Fällen entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten; ein neuer Termin wird unverzüglich vereinbart.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass das zu befliegende Gelände oder Objekt zum vereinbarten Termin zugänglich ist und keine rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Hindernisse bestehen. Erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Auftraggeber eigenverantwortlich einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Können vereinbarte Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. verweigerter Zugang, fehlende Genehmigungen, unvollständige Angaben) nicht oder nicht vollständig erbracht werden, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten. Der vereinbarte Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt in vollem Umfang erhalten.
(5) Soweit der Auftraggeber Leistungen abnehmen muss (Werkvertrag), hat er nach Leistungserbringung innerhalb von 14 Arbeitstagen abzunehmen und etwaige Mängel schriftlich und konkret zu benennen. Unternehmer haben Mängel unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB).
§ 6 Auftragsänderungen
(1) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs durch den Auftraggeber bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Mündliche Änderungsvereinbarungen sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt wurden.
(2) Wünscht der Auftraggeber eine Reduzierung des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs (z. B. weniger abzufliegende Fläche, geringere Streckenlänge oder Wegfall einzelner Leistungspositionen), so bleibt der im ursprünglichen Angebot ausgewiesene Gesamtbetrag grundsätzlich unverändert fällig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer bereits Vorbereitungsmaßnahmen, Planung, Genehmigungsverfahren oder andere mit dem Auftrag verbundene Aufwendungen getätigt hat.
(3) Eine Preisreduzierung aufgrund einer Leistungsminderung ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer einem geänderten Leistungsumfang ausdrücklich zustimmt und ein neues schriftliches Angebot ausstellt. Erst nach schriftlicher Bestätigung des neuen Angebots durch den Auftraggeber gilt der geänderte Preis als vereinbart.
(4) Wünscht der Auftraggeber eine Erweiterung des Leistungsumfangs, wird der Auftragnehmer hierfür ein gesondertes Angebot erstellen. Mehrleistungen werden zusätzlich vergütet.
(5) Änderungen, die zu einem erheblichen Mehraufwand führen (z. B. verlängerte Anfahrtswege, zusätzliche Fluggenehmigungen, technischer Mehraufwand), werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, sofern dieser über den voraussichtlichen Mehraufwand informiert wurde und der Änderung zugestimmt hat.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Daten, Bilder, Videos, 3D-Modelle, Orthofotos, Berichte und sonstigen digitalen Erzeugnisse (nachfolgend „Aufnahmen") sind urheberrechtlich geschützt (§§ 2, 72 UrhG) und verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Aufnahmen für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte zu kommerziellen Zwecken bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) AXR Solution UG behält sich das Recht vor, erstellte Bild- und Videomaterialien zu eigenen Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden (Website, Social Media, Portfolio), sofern keine erkennbaren personenbezogenen Daten oder vertrauliche Kundeninhalte enthalten sind. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
(4) Enthält das Bildmaterial erkennbare Personen, werden diese nur nach Maßgabe des Kunsturhebergesetzes (§§ 22, 23 KUG) und der DSGVO gezeigt. Eine erkennbare Darstellung von Personen ohne deren Einwilligung erfolgt nicht.
(5) Alle im Auftrag erstellten Aufnahmen werden für mindestens 12 Monate archiviert. Auf Anfrage können weitere Kopien oder Formate gegen Bearbeitungsgebühr bereitgestellt werden.
§ 8 Haftung
(1) AXR Solution UG haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet AXR Solution UG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist im Rahmen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflichten verletzt wurden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit AXR Solution UG einen Schaden arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat, sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) AXR Solution UG unterhält eine Luftfahrthaftpflichtversicherung gemäß § 43 LuftVG. Schäden Dritter, die durch den Drohnenbetrieb entstehen, sind im Rahmen dieser Police abgedeckt. Ein Versicherungsnachweis wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
(6) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber unzutreffende Angaben zur Genehmigungslage, zu Nutzungsrechten am Einsatzort oder zu personenbezogenen Daten gemacht hat.
§ 9 Gewährleistung
(1) Erbringt der Auftragnehmer eine werkvertragliche Leistung (z. B. Vermessungsbericht, 3D-Modell), gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften (§§ 634 ff. BGB). Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 1 Jahr, für Verbraucher 2 Jahre ab Abnahme.
(2) Mängel sind vom Auftraggeber schriftlich und unter konkreter Beschreibung zu rügen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung).
(3) Kein Mangel liegt vor, wenn das Ergebnis witterungs-, standort- oder technologiebedingte Einschränkungen aufweist, die dem Auftraggeber vor Auftragserteilung mitgeteilt wurden oder offensichtlich waren.
§ 10 Stornierung und Rücktritt
(1) Der Auftraggeber kann einen bestätigten Auftrag jederzeit stornieren. Es gelten folgende Stornierungspauschalen:
Stornierungszeitpunkt
Fällige Ausfallpauschale
Mehr als 7 Kalendertage vor dem Termin
Kostenfrei
3 bis 7 Kalendertage vor dem Termin
50 % der vereinbarten Vergütung
1 bis 2 Kalendertage vor dem Termin
80 % der vereinbarten Vergütung
Am Termintag (ab 0:00 Uhr)
100 % der vereinbarten Vergütung
(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(3) Erfolgt eine Verschiebung oder Absage wetterbedingt auf Veranlassung des Auftragnehmers, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§§ 312 ff. BGB) bleibt unberührt. Das Widerrufsrecht erlischt mit Beginn der Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn behördliche Luftraumsperrungen oder unvorhersehbare sicherheitsrelevante Ereignisse die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich machen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
§ 11 Datenschutz
(1) Alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung und -kommunikation verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Subunternehmer) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Auftraggeber haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit gemäß DSGVO. Anfragen richten Sie an info@axr-solution.de.
(4) Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter: www.axr-solution.de (Impressum & Datenschutzerklärung).
§ 12 Drohnenrecht und Genehmigungen
(1) Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Lizenzen und Qualifikationen für den kommerziellen Drohnenbetrieb, insbesondere das EU-Fernpilotenzeugnis (Kategorie A2) nach EU-VO 2019/947.
(2) Der Auftragnehmer kümmert sich um Standardgenehmigungen, die für den vereinbarten Einsatz erforderlich sind. Soweit besondere Genehmigungen des Grundstückseigentümers oder Dritter notwendig sind, obliegt es dem Auftraggeber, diese rechtzeitig zu beschaffen.
(3) Der Betrieb in Naturschutzgebieten, kontrollierten Lufträumen oder über belebten Menschenansammlungen erfordert gesonderte Genehmigungen. Zusätzliche Genehmigungskosten werden dem Auftraggeber gesondert ausgewiesen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bleiben dort geltende zwingende Verbraucherschutzvorschriften unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).
(2) Gerichtsstand für Verträge mit Unternehmern ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers in 21514 Witzeeze. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) bereit.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(5) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie vertragliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
AXR Solution UG (haftungsbeschränkt) | Geschäftsführer: Alexander Jeß
Am Kanal 15b, 21514 Witzeeze | info@axr-solution.de | +49 155-65448367
www.axr-solution.de
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